Die Wirtschaftsvereinigung Altenburger Land, Metropolregion Mitteldeutschland (WAMM) e.V. ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Altenburg unter VR 201018 eingetragen und hat ihren Sitz in Altenburg. Hier finden Sie die wichtigsten Regelungen der Satzung (Stand 03.01.2017) im Überblick. Maßgeblich ist der vollständige Text im PDF.

Zweck des Vereins

Der Verein fördert die Entwicklung der Kultur- und Wissenschaftsregion Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) in den Bereichen Wissenschaft, Technologie und Forschung, Bildung, Kunst und Kultur sowie Sport und Jugend. Er verbindet damit die Interessen des Altenburger Landes mit der Metropolregion Mitteldeutschland und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Alle Vereinsämter sind Ehrenämter.

Mitgliedschaft

Vollmitglieder sind in erster Linie Unternehmen, Verbände, Kommunen und ähnliche Institutionen, in Ausnahmefällen auch Privatpersonen. Daneben gibt es Fördermitglieder, die den Verein ideell und finanziell unterstützen, und Ehrenmitglieder. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Mitgliedsbeitrag

Laut Beitragsordnung (Stand 23.10.2019) beträgt der Jahresbeitrag 3 € je Mitarbeiter, mindestens 180 €. Maßgeblich ist die Zahl der Beschäftigten am 31. Dezember des Vorjahres.

Organe

Organe des Vereins sind der Vorstand mit sieben Mitgliedern (Amtszeit drei Jahre) und die Mitgliederversammlung, die mindestens einmal im Jahr zusammenkommt.

Austritt

Ein Austritt ist zum Ende eines Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten möglich, schriftlich gegenüber dem Vorstand.

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